Wie oft müssen Gartenwasserzähler erneuert werden?Gartenwasserzähler dienen der Erfassung sowie der Abrechnung, des verbrauchten Trinkwassers zur Gartenbewässerung, zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Versorgungsunternehmen. Alle in Deutschland verbauten Wasserzähler müssen, gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), eine Bauartzulassung besitzen und amtlich geeicht sein. Das Mess- und Eichgesetz schreibt die Erneuerung (bzw. Nacheichung) von (Kaltwasser) Zählern alle 6 Jahre vor.
Wozu benötige ich einen Gartenwasserzähler?
Der Gartenwasser zählt nur die Wassermenge welche sie zur Gartenbewässerung genutzt/ verbraucht haben. Diese Wassermenge können sie dann später bei der Abrechnung beim Wasserversorgungsunternehmen angeben und bezahlen somit nur die Trinkwasser- und sparen sich die Abwassergebühren.
Was kann ich sparen durch einen (zugelassenen & geeichten) Gartenwasserzähler?
Hierzu eine Beispielrechnung* für Gartenwasserzähler:
Trinkwassergebühren (2023) pro m³ = 2,00 Euro
Abwassergebühren (2023) pro m³ = 2,50 Euro
Wasserverbrauch zur Gartenbewässerung, im Zeitraum von 6 Jahren (max. Eichgültigkeitsdauer) = 150 m³ (25 m³ pro Jahr)
Eingesparte Abwassergebühren: 150 m³ x 2,5 Euro / m³ = 375,00 Euro
Wie in unserer Beispielrechnung ersichtlich ergibt die Nutzung von einem Gartenwasserzähler eine Ersparnis in Höhe von 375,00 Euro.
* Die Wassergebühren (2023) pro m³ liegen im Durchschnitt zwischen 4,00 – 5,00 Euro (Trink- inkl. Schmutzwasser, alle genannten Beispielpreise inkl. MwSt.).
Was sollte ich bei der Verwendung eines Zapfhahnwasserzählers (ortsveränderlicher Wasserzähler) beachten?
Bei Zapfhahnwasserzähler handelt es sich um eine spezielle Bauart von Zählern. Diese Wasserzähler besitzen eine zusätzliche Schutzkappe/ - Haube für das Zählwerk und werden direkt an das Gartenwasserventil / Gartenwasserhahn montiert. Allerdings dürfen diese Zählertypen nicht in jedem Versorgungsgebiet installiert werden. Bei Unsicherheiten bzgl. einer Verwendung dieser Zählerbauart können Sie sich gerne an uns und/ oder ihr zuständiges Wasserversorgungsunternehmen wenden.
Welche Voraussetzungen/ Bedingungen müssen für einen erfolgreichen (Gartenwasser-) Zählerwechsel gegeben sein?
Es sollte ein freier Zugang sowie ausreichend Arbeitsfreiraum am/ um den zu erneuernden Wasserzähler gegeben sein. Ein Absperrventil für die Gartenwasserleitung sollte vorhanden und noch funktionstüchtig sein (Wasserzufuhr 100 Prozentig unterbrechen). Des weiteren müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserinstallationen (wie z.B. DIN EN 806 & DIN 1988), allen voran zum Schutz des Trinkwassers (DIN EN 1717 & DIN 1988 - 100), eingehalten sein/ werden. Werden diese Voraussetzungen erfüllt steht einem erfolgreichem Zählerwechsel nichts mehr im Wege.
Beispiel (Schutz des Trinkwassers) – Gartenwasserleitung mit angeschlossener Beregnungsanlage / Bewässerungsanlage/- System: Das in der Beregnungsanlage (System) enthaltene Wasser entspricht aufgrund der hygienisch ungünstigen Installationsbedingungen (Temperaturen größer 20°C / Verunreinigungen (Sand/ Schmutz/ Vogelkot etc.) / Wasserverweildauer größer 3 Tage) der Fluidkategorie 5 und darf somit nur mit geeigneter Sicherungsarmatur (Sicherheitstrennstation) an die Gartenwasserleitung abgeschlossen werden.
Was kann ich tun wenn mein Wasserzähler kaputt (z.B. undicht) ist und/ oder nicht mehr zählt?
Sollte der Gartenwasserzähler einmal undicht sein (z.B. läuft Wasser aus der Messkapsel/ aus dem Zählwerk) und/ oder Ihnen ist aufgefallen das dieser nicht mehr richtig zählt/ misst (z.B. wenn das Zählwerk beschädigt/ fehlerhaft ist), dann beauftragen sie bei einem zugelassenen SHK Fachbetrieb schnellst möglich die Erneuerung des defekten Zählers und stimmen sich gleichzeitig mit dem Wasserversorgungsunternehmen bzgl. des weiteren Vorgehens ab.
Wer kümmert sich um die An-/ Ummeldung des neuen Gartenwasserzählers?
Wenn sie ihren Gartenwasserzähler durch uns erneuern lassen brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern. Wir übernehmen für Sie die An-/ Ummeldung des neuen Gartenwasserzählers beim zuständigen Eichamt sowie beim Wasserversorger.
Grobelny´s extra Tipp!
Laden sie sich im Internet bei ihrem Wasserversorgungsunternehmen das benötigte Wasserzählerwechselformular (z.B. „Antrag Abzugsmengen Anmeldung Privatwasserzähler“) herunter, füllen ihre persönlichen Angaben (Grundstück/ Eigentümer/ Kundennummer etc.) aus, unterschreiben das Formular und geben dieses dann unserem Techniker nach dem Zählerwechsel mit. Alles weitere erledigen wir gerne für sie.